GARTEN – Tipps zum Umgehen der Abwassergebühr
WIESBADEN. Verbrauchtes Wasser aus dem Haushalt, wie aus der Toilettenspülung, wird in die Kanalisation geleitet. Dafür erheben Gemeinden eine Abwassergebühr. Die Gebühr wird allerdings auch für Leitungswasser fällig, mit dem Gartenbesitzer ihren Salat gießen oder den Rasen sprengen. Wer einen Gartenwasserzähler installiert, umgeht die Abwassergebühr für Leitungswasser, das allein dem Garten zugutekommt und auch dort versickert.
Wird irgendwo in Deutschland ein Wasserhahn aufgedreht, beginnt eine Wasseruhr zu ticken. Genauer: ein amtlich zugelassener und geeichter Hauswasserzähler. Zur anfallenden Grundgebühr kommen die Kosten für das gezapfte Trinkwasser. Ein Kubikmeter Frischwasser führt genau zu einem Kubikmeter Abwasser. Wer jedoch den Garten bewässert, verursacht gar kein Abwasser. Verbrauch von 100 bis 200 Litern pro Tag Gartenbesitzer ohne Zisterne oder Brunnen, kommen an einer Trinkwasserentnahme jedoch selten vorbei und verbrauchen schnell 100 bis 200 Liter (zehn bis 20 Putzeimer) jeden Tag. Sparen können sie, indem sie zusätzlich zum Hauptwasserzähler im Haus einen Gartenwasserzähler installieren. Der örtliche Versorger kürzt dann auf der Jahresabrechnung die Menge des angefallenen Schmutzwassers um die vom Gartenzähler gemessene Menge an Trinkwasser.
Wer diese Ersparnis in Anspruch nehmen möchte, sollte einige Punkte beachten: Wer einen Gartenwasserzähler installieren möchte, sollte zunächst beim zuständigen Wasserversorger oder bei seinem Installateur nachfragen. Dieser informiert, ob eine Wasseruhr im Garten und deren private Installation erlaubt sind. Bei dieser Gelegenheit sollte man sich auch gleich erkundigen, wie Kontrolle und Wartung der Zähler gehandhabt werden. Ist die erstmalige private Installation eines Gartenwasserzählers möglich, muss die anschließende Verplombung des Zählers bedacht werden. Alle sechs Jahre ist eine kostenpflichtige Auswechslung des Zählers durch den Wasserversorger oder die Installationsfirma zu bedenken.
Achtung: Soll mit dem Gartenschlauch weiterhin auch Trinkwasser entnommen werden – und das kann beispielsweise bei einer Gartendusche der Fall sein – dann sollten die Hygienevorschriften laut Trinkwasserverordnung berücksichtigt werden. Hier ist unbedingt der Installateur zu befragen. Damit der Zähler nicht jährlich ein- und wieder ausgebaut werden muss, sollte er frostsicher installiert werden.