Passt der Kessel noch?

HEIZUNG – Leistungswerte sollten geprüft werden

Wenn bei einer Heizungserneuerung der Heizkessel ausgetauscht wird, stellt sich die Frage nach der Leistung des neuen Geräts. Auf keinen Fall sollte der Leistungswert des alten Kessels ungeprüft als Grundlage für die Leistungsgröße des neuen Heizkessels übernommen werden, da die Kessel früher in der Regel zu groß ausgelegt wurden. Zwar führt eine Überdimensionierung bei modernen Kesseln nicht mehr automatisch zu einem starken Anstieg der Energieverluste, so wie es bei den Altgeräten der Fall war. Eine höhere Kesselleistung bedeutet jedoch oft einen höheren Anschaffungspreis. In einfachen Gebäuden, Ein- und Zweifamilienhäuser, mit Anlagen, die älter als 15 Jahre sind, sollte eine Sanierung überlegt werden. Einsparungen von mehr als 15 Prozent sind durchaus nicht ungewöhnlich. Vom Gesetzgeber aus sind Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, (derzeit: die vor 1985 eingebaut wurden) in absehbarer Zeit zu ersetzen – das legt die zum Mai 2014 in Kraft getretene Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) fest.

Jahresverbrauch ermitteln
Näherungsweise kann die erforderliche Heizleistung im Ein- und Zweifamilienwohnhaus über die durchschnittlichen Volllaststunden und den Jahres-Wärmeverbrauch ermittelt werden. Für Wiesbaden wären das etwa 2000 bis 2200 Stunden. Den Jahres-Wärmeverbrauch erhalten Besitzer von ihrem Energielieferanten, bei Gasheizungsanlagen ist er auf der Jahresabrechnung in Kilowattstunden pro Jahr (kWh/a) ausgewiesen. Den Wert sollten sie aus den zurückliegenden drei bis fünf Jahresabrechnungen als Mittelwert errechnen. Der ermittelte durchschnittliche Jahresverbrauch wird durch die Volllaststunden dividiert. Das Ergebnis (Quotient) gibt dann einen Überschlagswert der tatsächlich erforderlichen Gebäude-Heizlast (Kesselgröße) an. Als Kontrollwert ist näherungsweise auch der Vergleich mit durchschnittlichen Werten je Quadratmeter beheizter Wohnfläche zu ermitteln. Natürlich müssen außerdem auch die Warmwasserbereitung und ähnliches berücksichtigt werden. Grundsätzlich sollte hier der Heizungsfachmann befragt werden